Verband der Sportboot- und Schiffbau-Sachverständigen e.V. (VBS)
Im Verband der Sportboot- und Schiffbau-Sachverständigen e.V. (VBS) haben sich rund 40 Sachverständige zusammengeschlossen. Das flächendeckende Netzwerk besteht aus Sachverständigen, die ihre Fachkompetenz vorab nachweisen müssen und diese kontinuierlich durch Fortbildungsmaßnahmen pflegen und erweitern.
Zu den vielfältigen Arbeitsgebieten der Sachverständigen des VBS gehören u.a.:
- Kaufberatung – Begleitend kann zum Bootskauf ein qualifizierter Sachverständiger hinzugezogen werden. Eventuelle Mängel können so rechtzeitig entdeckt werden. Es wird zwischen Sichtprüfung oder Gutachten unterschieden. Bei der Sichtprüfung werden eine persönliche Besichtigung einschließlich Funktionsprüfung nach Checkliste durchgeführt. Der Auftraggeber erhält ein Besichtigungsprotokoll. Das Gutachten ist eine umfassende Beurteilung des Kaufobjektes und -preises. Der Umfang des Auftrages wird vorher vertraglich festgelegt.
- Beweissicherung – Zwecks Beweissicherung werden von einem Gutachter Schäden am Boot festgehalten, die zum Beispiel aufgrund von unsachgemäßer Reparatur oder fehlerhafter Produkte verursacht wurden. Es wird festgestellt, was zum Schaden geführt hat und welche Ansprüche geltend gemacht werden können. Ein Beweissicherungsgutachten kann bei Gericht vorgelegt werden.
- Schadengutachten – In einem Schadenfall kann ein Sachverständiger ein Schadengutachten erstellen. Das Boot wird einer genauen Untersuchung unterzogen und der Schaden detailliert mit Reparaturkosten, Wiederbeschaffung und Wertverlust festgehalten. Das Schadengutachten sollte einem Gerichtsverfahren standhalten können.
- Wertgutachten – Mit einem Wertgutachten kann man den tatsächlichen Wert einer Yacht feststellen lassen. Wertgutachten werden zum Beispiel von Versicherungen angefordert, die damit den tatsächlichen Wert und die Kasko-Versicherungssumme ermitteln.
- Schiedsgutachten – Ein neutraler Fachmann ermittelt mit einem Schiedsgutachten u.a. den Umfang oder die Qualität einer Arbeit. Auf dieser Grundlage haben zwei Parteien die Möglichkeit, sich ggf. außergerichtlich zu einigen, um weiteren Kosten für Anwalt, Gericht etc. zu vermeiden.
Mehr Infos: www.vbsev.de