Citymaut in Göteborg und Stockholm für im Ausland registrierte Fahrzeuge
Seit dem 1. Januar 2015 sind im Ausland registrierte Pkw und Wohnmobile nun auch von der Citymaut in Stockholm und Göteborg betroffen. Bislang waren sie von der „Trängselskatt“ genannten Maßnahme, die das Verkehrsaufkommen in den beiden Großstädten insbesondere zu Zeiten des Berufsverkehrs eingrenzen soll, befreit. Wer mit seinem Fahrzeug zu bestimmten Zeiten eine Kontrollstation („Betalstation“) im jeweiligen Innenstadtbereich passiert, wird automatisch mittels einer Fotografie des Kfz-Kennzeichens registriert.
In Stockholm und in Göteborg werden in der Zeit von 6.00 Uhr bis 18.29 Uhr Gebühr erhoben. Von dieser Regelung ausgenommen sind der gesamte Monat Juli, Feiertage sowie Werktage, die direkt vor einem Feiertag liegen. Die anfallenden Gebühren variieren je nach Tageszeit. Welcher Tarif gerade gilt, ist auf einer digitalen Anzeigetafeln im Bereich der Kontrollstationen ersichtlich.
Die Bezahlung erfolgt aufgrund einer monatlichen Abrechnung, die per Post zugestellt wird – auch im Ausland. Die Rechnung muss dann bis zum Ablauf des Folgemonats per Überweisung beglichen werden. Um diesen Prozess zu vereinfachen, können die Mautgebühren automatisch über eine Registrierung für ein Epass24-Konto (www.epass24.com) bezahlt werden.
Detaillierte Informationen zur Citymaut gibt es unter www.transportstyrelsen.se.
(Quelle: VisitSweden - veröffentlicht auf ostsee-portal.info)