Mecklenburg-Vorpommern - im Urlaub mit dem Touristenfischereischein angeln
Gäste, die keinen Angelschein besitzen, können in Mecklenburg-Vorpommern in ihrem Urlaub mit dem Touristenfischereischein angeln gehen. Diesen bekommen Interessenten bei den Ordnungsämtern und bei angeltouristischen Anbietern. Er kann zeitlich befristet anstelle des unbeschränkt gültigen Fischereischeins genutzt werden. Konnte mit dem Touristenfischereischein in der Vergangenheit einmal jährlich an 28 aufeinanderfolgenden Tagen geangelt werden, so ist inzwischen eine mehrmalige Verlängerung möglich. Mit jedem Exemplar wird dem Nutzer eine zweisprachige Begleitbroschüre ausgehändigt, die Hinweise zu rechtlichen Bestimmungen beim Angeln und zum Tierschutz enthält.
Neben dem Touristenfischereischein benötigen Hobbyangler eine Angelerlaubnis vom Fischereiberechtigten bzw. Pächter oder Besitzer des jeweiligen Gewässers. Alle Ausgabestellen von Angelscheinen für die Küstengewässer Mecklenburg-Vorpommerns sind auf der Internetseite der oberen Fischereibehörde (www.lallf.de) verzeichnet. Ausgabestellen für Angelberechtigungen für die Binnengewässer finden Angler in der beim Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern (LALLF) erhältlichen Broschüre „Gewässerverzeichnis MV". Informationen über die Pachtgewässer des Landesanglerverbandes sind im elektronischen Gewässerverzeichnis des Verbandes (www.lav-mv.de) zu finden. Kinder, die jünger als 14 Jahre sind, benötigen zum Angeln keinen Touristenfischereischein.
(Quelle: TMV)